ESD-Verpackungen und Kennzeichnung
16.05.2014 09:26
Kennzeichnung von ESD Verpackungen
Hallo,
Wir sind Hersteller von Kunststoffverpackungen. Diese werden für bestimmte Kunden in einem schwarzen ESD Compount produziert. Die Zielgruppe am Markt ist sehr unterschiedlich. Aber in der Regel werden elektronische Bauteile verpackt. Wir vertreiben diese Verpackungen schon seit vielen Jahren erfolgreich am Markt.
In letzter Zeit kommen gehäuft Anfragen von unseren Kunden bezüglich der Kennzeichnung dieser Verpackungen. Die Kunden behaupten wir als Hersteller der Verpackung müssten diese Kennzeichnen (mit Symbol Hand und Buchstabe).
Dies ist von unserer Seite nicht so einfach möglich, da wir die Verpackungen auch in andere Märkte verkaufen.
Nun meine Frage. Wer ist verantwortlich für die Kennzeichnung der Verpackung, der Hersteller der Verpackung oder der Inverkehrbringer der befüllten Verpackung, und wo bzw. in welcher Norm steht das beschrieben.
Ich kenne die Norm DIN EN 61340-5-1 konnte darin aber keine klare Aussage zur Verantwortlichkeit der Kennzeichnung finden.
Vielen Dank für eure Rückmeldung.
16.05.2014 16:00
Re: Kennzeichnung von ESD Verpackungen
Hallo Dennis217 und herzlich Willkommen.
In der aktuellen DIN EN 61340-5-1 steht wirklich nicht viel zu ESD-Kennzeichnung drin.
Im neuen Normen-Entwurf 61340-5-1 wird bereits auf die 61340-5-3 bzgl. Verpackungen und Kennzeichnung verwiesen.
Mir liegt nur der Entwurf der DIN EN 61340-5-3 vor…ist aber seit 2011 gültig. Dort wurde die technische Anforderung an ESD-Verpackungen definiert inkl. Klassifizierungssymbol, Verpackungsklassifizierung und Rückverfolgbarkeit.
Untern Strich wird das angehängte Symbol plus des Kürzels C oder S oder D vorgeben.
Die Norm findet überall dort Einsatz, wo elektronische/elektrische Bauelemente mit ESD-Empfindlichkeit gehandhabt werden. Automobilindustrie verwendet eine andere Kennzeichnung ohne Kürzel aber dafür mit Angabe zum Oberflächenwiderstand. Das wäre wieder das Thema „Kennzeichnung gemäß Kundenvertrag“.
Schöne Grüsse
vom ESD-Coach