ESD-Verpackungen und Kennzeichnung
19.09.2013 11:42
Verpackung ohne ESD-Schutz?
Hallo,
folgende Situation besteht:
Unsere Produktion stellt Elektronikboxen her, die aus bestückte Leiterplatten und aus Kunststoffteilen besteht die der Werker am Arbeitsplatz montiert.
Die Fertigung ist ESD gerecht ausgerüstet (Schleuse, Schuhe, Kittel, Bodenbelag, Arbeitstische, Matten am Arbeitsplatz und der Armkontakt ist alles vorhanden).
Nun meine eigentliche Frage:
Die Kunststoffteile für die Elektronikbox werden vom Kunststoffhersteller in eine EPP-Box verpackt. Diese Verpackung soll ohne umgepackt zu werden in die Fertigung. Sie kann also auch in der Nähe von elektronischen Baugruppen stehen.
Muss die EPP-Box ESD gerecht sein oder langt da eine EPP-Box ohne ESD Schutz.
Ich benötige hierfür einen aussagefähigen Grund um die Auditoren von der Richtigkeit zu überzeugen. Am besten wären irgend welche Norme die man ran ziehen könnte
Danke schon einmal für die Hilfe
Gruß Rene
20.09.2013 17:51
Re: Verpackung ohne ESD-Schutz?
Hallo Rene und herzlich Willkommen
Vorab: Die EPP-Box muss durch eine ESD-gerechte Box ersetzt werden, bzw. bei der Kommissionierung (vor der ESD-Schutzzone) müssen die Kunststoffteile in eine ESD-gerechte (vorzugsweise Conductive Box) umgepackt werden.
Begründung gemäß Norm DIN EN 61340-5-1:
Zitat: „Die von Prozess-relevanten Isolatoren ausgehende Bedrohung muss analysiert werden, um sicherzustellen, dass
- das elektrostatische Feld vor Ort, an dem ESDS gehandhabt werden 10.000 V/m nicht übersteigt
- wenn das elektrostatische Potential an der Oberfläche des Prozess-relevanten Isolators 2.000 Volt übersteigt, der Gegenstand mindestens 30 cm vom ESDS entfernt sein muss.
Wenn das gemessene elektrostatische Feld oder die Oberflächenspannung die genannte Grenzwerte übersteigt, müssen Ionisation oder andere ladungsreduzierende Techniken verwendet werden“
Das heißt im Klartext, dass wenn die Möglichkeit besteht, dass ein aufladbares Material (z.B. Kunststoff mit über 2 kV Oberflächenpotential) unsere Elektronik berühren kann, dann muss ein Mindestabstand von 30 cm prozesstechnisch eingehalten werden. Der Abstand kann z.B. durch Festmontage eines Kunststoff-Lagersichtbehälters oberhalb der Arbeitsfläche oder durch fest installierte Aufnahmen gewährleistet werden. Sollte dies nicht möglich sein … wahrscheinlich in unserem Fall … dann muss eine Ionisation oder ein ladungsreduzierendes Behältnis verwendet werden, z.B. eine leitfähige ESD-Box.
Nachtrag: für Arbeitsplätzen, wo Elektronik und Kunststoff assembliert wird, empfiehlt sich der Einsatz einer Ionisationsanlage. Nicht nur die Lagerbox, sondern auch die Kunststoffteile aus der Box sind aufgeladen.
Editiert von ESD-Coach - 20.09.2013 18:01
Schöne Grüsse
vom ESD-Coach