ESD Messtechnik und Doku

Bewertung: 5 / 5

Stern aktivStern aktivStern aktivStern aktivStern aktiv
 

05.04.2011 00:00
ESD-Messwertprotokollierung


Hallo,
seit kurzer Zeit bin ich ESD-Koordinator und wollte mal fragen, wie Ihr eure Messwerte aufnehmt?

Ich Messe an einem Montagemodul (Boschprofil) in einer EPA, ob das Modul komplett leitfähige Verbindungen kleiner 1Ohm aufweist,
Ableitwiderstand der Arbeitsfläche zum EBP, sowie den Ableitwiderstand vom EBP zum ESD-Fußboden. Desweiteren kontrolliere ich ob die Kistenaufnahmen leitfähig sind.
Temperatur, Luftfeuchtigkeit, Datum und Prüfer stehen natürlich auch noch dabei.
Zu den Entsprechenden Messungen stehen immer Messmittel und Messart dabei.
Zum Schluss noch eine Checkbox ob das Modul ESD-Konform ist, oder nicht.

Das Ganze trage ich in einem Programm ein, dass die Daten in einer Datenbank speichert und mich dann zu einer gewissen Zeit vor der Wiederholungsprüfung daran erinnert erneut zu prüfen.

Nun noch ein paar Fragen:
- Ist eine Konformitätserklärung nach neuster Norm noch notwendig, oder reicht meine Methode? (Habe in der neusten Norm nichts gefunden)
- Muss irgendetwas in Papierform archiviert werden was die Messwerte betrifft?
- Wie oft müssen die Messmittel kalibriert werden?
- Reicht es, einem Modul, das in einer EPA steht, aber nicht mit ESDS in Berührung kommt, im Messprotokoll entsprechend kenntlich zu machen, dass es nicht mit ESDS in Berührung kommt und deswegen kein Ableitwiderstand der Arbeitsfläche gemessen wird? Oder muss das dann auch am Arbeitsplatz entsprechend kenntlich gemacht werden??? Wenn ja, wie?
Letztendlich würde ich die Mitarbeiter unterweisen, dass Platinen nur an Modulen abgelegt werden dürfen, wo diese auch montiert werden.
- Wie hoch darf das elektrische Feld an einem Arbeitsplatz sein, wenn das Messgerät V/inch angibt? In der Norm las ich soweit ich weiß was von 10kV/m² (bin leider grad nicht auf Arbeit um nach zu sehen).

Viele, viele Fragen ..und es werden sicher noch mehr

Danke vorab fürs lesen & antworten:)


07.04.2011 00:00
Re: ESD-Messwertprotokollierung
Hallo D2X, anbei meine Bemerkungen ... viele Fragen viele Antworten
seit kurzer Zeit bin ich ESD-Koordinator und wollte mal fragen, wie Ihr eure Messwerte aufnehmt?Antwort: Gratulation! Sehr interessanten und verantwortungsreiches Thema.

Ich Messe an einem Montagemodul (Boschprofil) in einer EPA, ob das Modul komplett leitfähige Verbindungen 1Ohm aufweist,
Ableitwiderstand der Arbeitsfläche zum EBP, sowie den Ableitwiderstand vom EBP zum ESD-Fußboden. Desweiteren kontrolliere ich ob die Kistenaufnahmen leitfähig sind.
Temperatur, Luftfeuchtigkeit, Datum und Prüfer stehen natürlich auch noch dabei.
Zu den Entsprechenden Messungen stehen immer Messmittel und Messart dabei.
Zum Schluss noch eine Checkbox ob das Modul ESD-Konform ist, oder nicht. Antwort: Hört sich ganz gut an. Bitte darauf achten, daß Meßmittel genau beschrieben werden inkl. letzter Kalibrierung, Inventarnr., …. Das gilt auch für die Meßart, falls abweichend zu der relevanten Norm „Prüfverfahren“. Zu der Checkbox würde ich zusätzlich die tatsächlichen Grenzwerte (Soll) und die gemessenen Werte (Ist) darstellen.

Das Ganze trage ich in einem Programm ein, dass die Daten in einer Datenbank speichert und mich dann zu einer gewissen Zeit vor der Wiederholungsprüfung daran erinnert erneut zu prüfen.Antwort: Bitte daran denken, daß auch Dritte Zugang zu den Daten benötigen, was durch die Organisation geregelt werden sollte, betrifft die Datenspeicherung, Datenschutz, Datenschutzrecht, Lenkung, Informationsverbreitung …

Nun noch ein paar Fragen:
- Ist eine Konformitätserklärung nach neuster Norm noch notwendig, oder reicht meine Methode? (Habe in der neusten Norm nichts gefunden) Antwort: Die Konformitätsbewertung bzw. –erklärung ist Teil einer anderen Norm, soweit ich weiß ISO 17000. Abhängig von der innerbetrieblichen Regelung müssen K-bewertungen weiterhin gepflegt werden, z.B. weil das interne QM-System es fordert. Für uns als externer Dienstleistung, ist die K.-bewertung in der Verantwortung des Kunden. Aber wir müssen darauf achten, daß unsere Berichte (z.B. Messbericht inkl. Messprotokoll) bereits eine Grundlage dafür bieten indem wir auf die geforderten Grenzwerte gemäß Norm DIN EN 61340-5-1 oder anderweitig definierten Grenzwerten hinweisen.
- Muss irgendetwas in Papierform archiviert werden was die Messwerte betrifft?Antwort: Dies ist auch durch eine andere Norm geregelt. z.B. durch die ISO 9000/9001 Thema „Dokumentationsanforderungen“ und obliegt der Organisation, inwieweit dies umgesetzt wird. Dabei wird beschrieben, daß relevante Dokumentationen in jeder Art und Form realisiert werden können (Datei, Video, Papier …). Ich favorisiere auch die Speicherung in einer zentralen DB (Richtlinie „Bundesdatenschutzgesetz“), wobei auf die Dokumentenlenkung zu achten ist und daß wichtige Informationen an die verantwortlichen Mitarbeitet vermittelt werden (da kann die Papierform wieder hilfreich sein).
- Wie oft müssen die Messmittel kalibriert werden? Antwort: Hier könnte man auch wieder die ISO 9001 zitieren (Thema „Lenkung von Meßmitteln“). Meßmittel zur Erfüllung der Produktanforderung müssen gelenkt werden und unterliegen somit einem Kalibrierzyklus. In der Regel werden die Meßgeräte alle 12 Monate kalibriert, wobei auch Funktions- bzw. Vergleichsmessungen gültig sind. Hier könnte man mit Festwiderständen (im GOhm leider sehr teuer) ein Vergleichsmeßgerät basteln um Ableit-bzw. Oberflächenwiderstandsmeßgeräte zu überprüfen. Dazu müssen Aufzeichnungen über die Kalibrierung bzw. Verifizierung geführt werden (z.B. Kalibrierzeugnis).
- Reicht es, einem Modul, das in einer EPA steht, aber nicht mit ESDS in Berührung kommt, im Messprotokoll entsprechend kenntlich zu machen, dass es nicht mit ESDS in Berührung kommt und deswegen kein Ableitwiderstand der Arbeitsfläche gemessen wird? Oder muss das dann auch am Arbeitsplatz entsprechend kenntlich gemacht werden??? Wenn ja, wie? Letztendlich würde ich die Mitarbeiter unterweisen, dass Platinen nur an Modulen abgelegt werden dürfen, wo diese auch montiert werden.Antwort: Ich würde beides machen. Einerseits im Messbericht als Nicht-ESD-gerecht (mit Abstand zu ESDS s.u.) beschreiben, andererseits für die Mitarbeiter, die am Gerät arbeiten, eine zusätzlichen Hinweis auf Nicht-ESD-gerecht (inkl. Verfahrensanweisung) anbringen. Handelt es sich um ein größeres Modul, sollte dies aus dem EPA rausgenommen werden (nicht körperlich sondern mit Kennzeichnung), ähnlich wie eine Nicht-ESD-Insel in einem EPA. Dabei sollte man auf den Mindestabstand von 1m auf die benachbarten ESD-Zonen achten.
Vorsicht bei mündlichen Absprachen, die zwar lt. ISO 9000 zulässig sind, aber im Härtefall bei der Nachweisführung schwierig sind.

- Wie hoch darf das elektrische Feld an einem Arbeitsplatz sein, wenn das Messgerät V/inch angibt? In der Norm las ich soweit ich weiß was von 10kV/m² (bin leider grad nicht auf Arbeit um nach zu sehen).Antwort: Einerseits dürfen E-Felder 10KV/m nicht übersteigen, andererseits – was bei Messungen im Gerät wichtig ist – dürfen elektrostatische Potentiale an den Oberflächen auch 2kV nicht übersteigen. Sollten 2kV überschritten werden, müssen ESD-empfindliche Baugruppen mindestens 30 cm von der aufladbaren Oberfläche entfernt sein. Der Distanzwert, eingestellt im Meßgerät, ist bei direkten Messungen an den Oberflächen eher gering zu wählen … bei uns 2 cm.

Noch einen schönen Tag

 

Schöne Grüsse
vom ESD-Coach

Aktuell sind 35 Gäste und keine Mitglieder online

Wir benutzen Cookies, um Ihnen eine Vielzahl von Services anzubieten, und um die Benutzerfreundlichkeit unserer Webseite stetig verbessern zu können. Mit der Nutzung der Webseite erklären Sie sich mit dem Einsatz von Cookies, gemäß unserer Cookie Policy, einverstanden. Datenschutzinformation.

  Ich akzeptiere Cookies von dieser Website.
EU Cookie Directive plugin by www.channeldigital.co.uk