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10.10.2013 11:03
Personensicherheit
Guten Tag,
sie haben in Ihrem Kontrollhandbuch folgende Erläuterung:
Besondere Maßnahmen sind notwendig bei Arbeiten unter offener Spannung, die größer ist als 250 Volt Wechselspannung (AC) und 500 Volt Gleichspannung (DC). Dabei gilt ein minimaler Widerstand von 7,5 x 105 Ohm pro 250 Volt AC bzw. 500 Volt DC.
Es wird bei Spg. < 250VAC und < 500VDC ein Widerstand von 1MOhm definiert, bei höheren Werten muss der 1MOhm reduziert werden bzw. kein ESD Schutz mehr angewendet werden. Es geht ja immer der Personenschutz vor ESD (FI-Schutzschaltern mit 30mA)!
Könnten Sie mir den Text von Ihnen genauer erläutern was dies bedeutet?
10.10.2013 12:32
Re: Personensicherheit
Hallo Stefan,
soweit ich die VDE0100 noch in Erinnerung habe, gilt ein Fußboden als isolierend, wenn er Sicherheit bietet … in dem Fall, dass eine Person an offenen Geräten mit spannungsführenden Teilen in Kontakt kommen kann.
Lt. VDE lag der Personenschutz-Isolationswiderstand bei größer/gleich 5x10E4 Ohm für 500Volt und größer/gleich 10E5 Ohm bis 1.000 Volt (System Person/Schuhwerk/Boden). Empfohlen wird als unterer Grenzwert meist 7,5 x 10E5 Ohm.
Jetzt haben wir aber eine ESD-Maßnahme, die das System Person/Schuhwerk/Boden umgeht, indem wir Personen mit einem HGB direkt am PE anschließen. Deshalb hat man im HGB (bzw. im EBP) einen Personensicherheitswiderstand von 1x10E6 Ohm integriert. Bei dem bleiben wir auch und der wird nicht durch 750k ersetzt.
Vielleicht ist meine Definition im EKP etwas verwirrend, da ich mich nicht auf Bodensysteme beziehe, … was meinst du?
Schöne Grüsse
vom ESD-Coach