ESD-Schutzzone
11.06.2013 10:03
Tätigkeits-Angepasste EPA
Schönen guten Tag,
wie schon Viele hier will auch ich eine EPA in unserer Fertigung einrichten. Nun stehe ich, frei nach dem Motto "Vieles kann, aber einiges muss!" vor der Frage, wie der ESD-Schutz für unsere spezielle Tätigkeit aussehen sollte. Ich habe schon eine Idee, von der ich gerne ein fachmännisches Urteil hören würde.
Zunächst zur Tätigkeit:
Wir bekommen Steckkarten (offene Platinen, Messtechnik) in High Shield "s" Tüten verpackt angeliefert. Diese Karten werden in ein 19"-Rack zu einer fertigen Einheit zusammengebaut und dann ebenfalls in einer High Shield "S" Tüte wieder eingelagert.
Die EPA stelle ich mir dann folgendermaßen vor:
Der Schutzbereich wird lediglich auf dem Arbeitstisch vorgesehen. (ESD-Matte, ESD-Werkzeug zur Montage)
Die Personenerdung erfolgt durch ein Doppelschleifen-Armband, wobei die Personenspannung von einem ESD-Monitor überwacht wird. Der MA trägt am Oberkörper ESD-Bekleidung, es wird am Stizarbeitsplatz jedoch auf ESD-Konponenten unterhalb der Tischplatte verzeichtet. (Kein Stuhl, Schuhe oder Matte auf dem Boden.
Die Sicherheit der Zone wird durch Einhaltung der 30cm zu den Tischkanten gewährleistet.
(Zur Veranschaulichung habe ich ein Bild aus dem Forum entsprechend bearbeitet...)
Ist ein derartiger EPA-Bereich ausreichend für die beschriebene Tätigkeit?
Danke im Vorraus!
J.H.
12.06.2013 07:33
Re: Tätigkeits-Angepasste EPA
Hallo J.H.,
grundsätzlich verstehe ich die geplante EPA so, als würde es sich um einen dauerhaften Service Arbeitsplatz halten, da Servicetechniker häufig unter ähnlichen Voraussetzungen arbeiten.
Als sinnvoll erachte ich das Monitoring des HGB, denn von diesem Kontrollelement hängt ja vollständig die Erdung des EPA-Mitarbeiters ab.
Was mir in der Beschreibung noch zu kurz kommt, ist die Markierung einer genau definierten Grenze dieser EPA, alsauch Hinweisschilder für diesen Bereich. Denn ich habe die Befürchtung, daß beispielsweise ein Kollege von hinten an den EPA-Mitarbeiter herantritt und auf dem Tisch liegende Teile zugreift, ohne entsprechend geerdet zu sein.
Gruß
Malte
12.06.2013 08:17
Re: Tätigkeits-Angepasste EPA
Hallo J.H.,
herzlich Willkommen auf unserem ESD-Forum!
Zuerst zu der Anlieferung … die Verwendung von Shieldings ist vorbildlich und diese dürfen erst auf der EPA-Oberfläche geöffnet bzw. nach Assembly verschlossen werden.
Zu der EPA-Oberfläche selbst … hmmm, wenn ich der Kundenauditor wäre, dann würde ich folgende Frage stellen:
Wie stellen Sie sicher, dass eine Person (z.B. ESD ungeschulter MA), die außerhalb der EPA-Fläche steht …. in unserem Fall gleich neben der Tischplatte … das ESD-empfindliche Bauelement nicht berühren kann?
Eigentlich ist der normative 30cm-Abstand nur für elektrostatisch aufladbare Isolatoren gedacht, die unbedingt im EPA verwendet werden müssen, und daher mindestens 30cm vom ESDS fest installiert sein sollten (z.B. prozessrelevante Behältnisse oder Geräte).
Bei EPA-Abgrenzungen empfiehlt sich ein Abstand von 1 Meter zu z.B. Personen außerhalb der EPA, oder Verpackungsmaterialien (Styropor, Luftpolsterfolie usw.).
Vielleicht wäre Folgendes bei Ihnen möglich? Die EPA-Grenze auf die Tischkante legen und dafür einen Berührungsschutz zu den offenen Bereichen installieren (z.B. Holzplatte oder dissipative/leitfähige Platte oder mit ESD-Folie überzogenes Plexiglas…) inkl. Maltes Vorschlag bzgl. Kennzeichnung.
Der ESD-Boden und die Schuhe sind nicht zwingend erforderlich (Normvorgabe: Personenerdung mit HGB oder Schuh/Bodensystem; Vorsicht! Sitzend funktioniert Schuh/Bodensystem nicht)
ABER dann muss die Personenerdung, wie von Ihnen erwähnt, über eine permanente Handgelenkbandableitung gewährleistet werden. Sehr gut in Verbindung mit dem Monitoring-Erdungsbaustein. Wichtig für den MA, er muss jedesmal vor Tätigkeitsantritt das HGB anlegen. Wie wird das von dem Unternehmen sichergestellt? … wäre wieder so eine typische Auditorfrage.
Nun zum Nicht-ESD-Stuhl, der leider auf Grund seiner Schaumstoffoberfläche enorme E-Felder größer 10 kV verursacht. Wenn der MA mit ESD-Mantel und HGB darauf sitzt, ist der Stuhl wohl eher keine Gefahr für ESDS auf der Tischoberfläche. Deshalb würde ich die MA anweisen, nichtbenutzte Stühle (weil gerade stehend gearbeitet wird) vom EPA-Tisch mindestens 1m zu entfernen. Bei der nächsten Stuhlbestellung würde ich jedoch ESD-Stühle anschaffen.
Schöne Grüsse
vom ESD-Coach
12.06.2013 11:45
Re: Tätigkeits-Angepasste EPA
Hallo Malte,
Hallo ESD-Coach,
zunächst vielen Dank für die raschen Antworten!!
Ihre Vorschläge finde ich sehr interessant. Die Abgrenzung des Arbeitsplatzes sowie ein eindeutiges Hinweis-Schild, das ich zu erwähnen vergaß..., werde ich sicherlich in den Aufbau mit einfließen lassen!
Als Sicherstellung für das Anlegen des Armbandes hatte ich über die Nutzung einer roten Meldeleuchte, gesteuert von HGB-Monitor nachgedacht. So ist eine nicht korrekter ESD-Schutz direkt ersichtlich.
Eine Frage noch zum Stuhl: Wenn dort ein ESD-Stuhl eingesetzt würde müsste dessen Erdung, vermutlich über ESD-Matte, sichergestellt werden, richtig?
Nochmals vielen Dank!
MfG!
j.h.
12.06.2013 14:29
Re: Tätigkeits-Angepasste EPA
Hallo J.H.
Die Umsetzung mit der Meldeleuchte ist eine gute Idee … die Meldeleuchten an den Monitoringsystemen sind meist schlecht zu sehen. Alternativ gibt es auch Modelle mit Warnton bzw. Summer.
Ja, ein ESD-Stuhl funktioniert eigentlich nur richtig, wenn er ableitend auf einem ableitfähigen Bodenbelag steht. Aber ein solcher Bodenbelag sollte irgendwann das Ziel deiner EPA sein. Deshalb sollte man sich bei Neuanschaffungen bereits darauf vorbereiten … so war mein Grundgedanke. Ergänzend habe ich die Erfahrung gemacht, dass mein eigener ESD-Stuhl im Büro (Nicht EPA, stehend auf einem Teppich) eine geringere Neigung zu statischen Aufladung hat (~500 Volt), als ein gewöhnlicher Bürostuhl (~10.000 Volt). Und in Verbindung mit geerdeter Person inkl. ESD-Bekleidung könnte ich mir vorstellen, dass die Aufladung sogar noch weiter runter geht.
Schöne Grüsse
vom ESD-Coach