ESD-Schutzzone

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05.02.2013 15:58
zuätzliche Erdung von Gehäusen trotz Schukostecker?


Hallo,
wir hatten gerade Besuch von einem asiatischen Kunden, der das Prinzip der deutschen Gestzgebung bzgl. Sicherhiet von elektrischen Anlagen (3 poliger Stecker an elektrischen Geräten, Erde angeschlossen an den Fehlerschutzkreis) nicht versteht.
Er darauf besteht, das wir alle elektrischen Geräte zusätzlich über ein getrenntes Erdungskabel erden, um "2 verschiedene Erden" (Orginal-Zitat des Kunden) zu haben (egal ob mit internem Schutzschalter versehen sind oder nicht - und gemäß VDE-Richtlinie auch regelmäßig auf Funktion geprüft werden).
damit wir Potentiale auf dem Maschinen-Gehäuse auch über 1 MOhm ESD sicher Widerstand ableiten.

Für mich ist das totaler Blödsinn, aber uns fehlt hier eine überzeugende Argumentation, die auch in Asien verstanden wird, wo anscheinend noch verschiedene Potentiale bei elektrischen Geräten auftreten können und Fehlerschutzschalter nicht verstanden.

Hat jemand schon ähnliche Erfahrungen gemacht? Wie argumentiere ich hier am besten, um dem Kunden die Sorge einer ESD-Vorschädigung durch unsere deutsche Schaltungssicherheit zu nehmen?

Danke Junge125

 



08.02.2013 14:43
Re: zuätzliche Erdung von Gehäusen trotz Schukostecker?
Hallo und Willkommen im ESD-Forum,
das Problem wird werden, dass der Asiate das nicht verstehen will und womöglich Recht haben will. Jedenfalls hatte ich die Erfahrung in jahrelanger Zusammenarbeit mit Chinesen und Südkoreaner. Das ist natürlich meine ganz persönliche Erfahrung und soll keine Verallgemeinerung sein.

Nun gut, was sagt die für uns in Europa gültige ESD-Norm DIN EN 61340-5-1 (besser erklärt im Beiblatt 2).
„Der Schutz von ESD-empfindlichen Bauelementen wird dadurch erreicht, dass ein Erdungspfad bereitgestellt wird, um alle ESD-Schutzmaterialien und das Personal auf das GLEICHE Potential zu bringen.“ Bei uns ist das der Schutzleiter (PE) und weiter heißt es: „Die elektrische Referenzerde (Schutzleiter) für ESD-Zwecke verwendet die Erdungsleitung des Gerätes, das Teil der elektrischen Energieversorgung ist. Die Verwendung des Schutzleiters als Referenzerde für ESD-Kontrollelemente stellt sicher, dass die Kontrollelemente und alle netzbetriebenen elektrischen Geräte auf dem gleichen Potential sind.“

Natürlich sind wir verpflichtet, den Schutzleiter, der in dem deutschen Stromversorgungsnetz zu Verfügung gestellt wird (bzw. mittels Fundamenterde), zu überprüfen und dies nachzuweisen … z.B. BGV A3 Überprüfung gemäß VDE0100-610.

Wie das in Asien ist????

Falls ich das richtig verstanden habe, möchte der Kunde alle metallischen Teil mit 1Mohm gegen PE sichern … hmmm normalerweise wird der 1MOhm Widerstand als Personensicherheitswiderstand verwendet und ist in den ESD-Handgelenkbändern (Spiralkabel) bzw. in ESD-Erdungsboxen integriert. Wenn der MA unter Spannung mit HGB arbeitet und an spannungsführende Teile kommt, dient der Widerstand zu Strombegrenzung und zu Schutz des MA. Am besten bei kritischen Arbeiten unter gefährlicher Spannung auf ESD-Maßnahmen wie HGB und ableitfähige Schuhe/Boden verzichten. Das rate ich auch bei Isolationsprüfungen usw.

Zur Kundenanforderung zurückkommen …. Aller geerdeten, leitfähigen Teile laden sich elektrostatisch mit oder ohne 1MOhm nicht auf und sind kein Risiko für die Elektronik. Falls aber die Elektronik elektrostatisch aufgeladen ist (siehe CDM Threads) wird es mit metallischen Teilen immer zu einer kritischen harten Entladung kommen, egal ob das Metall geerdet oder mit Widerstand oder gar nicht geerdet ist.

Editiert von ESD-Coach - 13.02.2013 08:39

Schöne Grüsse
vom ESD-Coach



13.02.2013 23:10
Re: zuätzliche Erdung von Gehäusen trotz Schukostecker?
Danke für die umfangreiche Antwort, auch wenn die Erfahrungen mit den Chinesen und Südkoreanern nicht sehr aufbauend sind. Noch gab es keine weitere Rückmeldung auf unsere Argumente.

 

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